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Häufig gestellte Fragen

Wählen Sie eine der nachfolgend aufgeführten Fragen aus, auf die Sie eine Antwort wünschen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie uns natürlich anrufen. Wir helfen Ihnen gern weiter!

Die COMFORT Hausverwaltungs GmbH verwaltet nicht nur Immobilien, sondern vermietet auch. Gern können wir Ihnen bei der Suche nach Ihrer neuen Mietwohnung behilflich sein.

Für die Vorstellung beim Vermieter/Eigentümer bitten wir Sie um die Hereingabe folgender Unterlagen:

 

• Kopien Ihres gültigen Personalausweises

• eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft

(Gern können Sie das entsprechende Dokument unter der Rubrik "Download" unserer Homepage downloaden.)

• eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung des aktuellen Vermieters

• Bonitätsnachweise.

Gemäß §551 BGB hat der Mieter eine Mietkaution an den Vermieter zu zahlen. Sie dient zur Absicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
Üblicherweise beläuft sich die Höhe der Kaution auf zwei Nettokaltmieten und ist spätestens zur Übergabe der Mietsache fällig.

Prinzipiell gibt es keine gesetzlichen Regelungen, welche eine Haustierhaltung grundsätzlich verbieten. Jedoch sollten Sie uns bzw. den Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages über die Art und Anzahl Ihrer Haustiere informieren. Die Mieter haften für eventuelle, aus der Haustierhaltung resultierende Schäden an der Mietsache oder anderweitige Folgen und verpflichten sich, für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.

Gemäß §556 Abs. 3 BGB ist dem Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen.

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Sie fallen für den Mieter neben der Grundmiete monatlich an und werden einmal jährlich mit den tatsächlichen Kosten abgerechnet. Diese Kosten sind vom Mieter allerdings nur dann zu zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Eine Auflistung der Nebenkosten finden Sie als Anlage zum Mietvertrag.

Außerhalb unserer Geschäftszeiten melden Sie sich bei Havariefällen bitte an die zuständigen Handwerker für Ihr Objekt (siehe Hausaushang).

Der Mieter kann ein Mietverhältnis über Wohnräume bis zum 3. Werktag eines Monats für das Ende des übernächsten Monats,  mit einer Frist von 3 Monaten, kündigen (§ 573 c Abs. 1 BGB), insofern keine hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung existiert. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Die Kündigung ist schriftlich mitzuteilen (§568 Abs. 1 BGB) und muss unterzeichnet sein. Ist ein Mietvertrag von mehreren Personen abgeschlossen, muss dieser von allen gekündigt werden.

Bei Ablauf der Mietzeit sind die Mieträume gereinigt und mit sämtlichen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben. Verlorengegangene Schlüssel sind vom Mieter zu ersetzen, wenn der Verlust von ihm verschuldet wurde. Schäden, die durch vertragswidrigen Gebrauch entstanden sind, müssen vom Mieter beseitigt werden. Hinsichtlich der Instandsetzung der Wohnung nach Ablauf der Mietzeit gelten die hierzu unter "besonderen Vereinbarungen" genannten Vertragskonditionen.

 

 

Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug. Der Vermieter darf die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses anteilig einbehalten, wenn der Mieter Mietschulden hat, mit seinen Nebenkostenzahlungen im Rückstand ist oder durch unsachgemäßen Umgang mit der Mietsache Schäden verursacht hat, die der Vermieter mit notwendigen Reparaturleistungen beseitigen muss.